
Denkmalpflegerische Zielplanungen
Der Grundgedanke aller denkmalpflegerischer Bemühungen ist der Erhalt des Zeugniswerts eines Denkmals. Bei erforderlichen Nutzungsanpassungen oder schon bei Maßnahmen des normalen Bauunterhalts muss deshalb Klarheit darüber bestehen, was diesen Zeugniswert ausmacht. Die notwendigen Informationen sind jedoch nicht einfach abrufbar, sie unterliegen zudem selbst einer Veränderung im Verlauf der Zeit. In jedem einzelnen Fall muss deshalb untersucht und geklärt werden, welche Eigenschaften und Besonderheiten den Wert eines Baudenkmals als Zeugnis menschlicher Geschichte und Kultur begründen. Dies verlangt eine umfassende technische und geisteswissenschaftliche Beschäftigung mit einem Bauwerk zur Bewertung der Bedeutung von originaler Bausubstanz und späteren Ergänzungen. Unter Berücksichtigung des besonderen denkmalpflegerischen Zeugniswerts kann dann das begründete Nutzungsinteresse in einer Zielplanung formuliert und planungsrechtlich abgestimmt werden.

MATERIALIDENTISCHE FUGENSANIERUNG
Einsatz von Hochbrandgips in traditioneller Ausführung – jedoch mit Planungsanforderung für ein ungeregeltes Bauprodukt

FOLGEN EINER NICHT ANGEPASSTEN FUGENSANIERUNG
Nicht angepasster moderner Zement im nachträglich eingebauten Fugenmörtel fördert durch zu harte Materialeigenschaften die Erosion des historischen Backsteins