
Sachverständigenleistungen
Die Vielzahl von Materialien und Techniken und der stetige Wandel von Anforderungen führt im Bauwesen gelegentlich zu Bauschäden aus Unkenntnis oder Unachtsamkeit. Veränderungen in der Bautechnik können längerfristig sogar zu widersprüchlichen Voraussetzungen der jeweiligen Bauausführungen in ihrer Zeit führen. Die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik – das juristisch einklagbare Soll einer Bauleistung – wird insbesondere bei Bestandsbaumaßnahmen nicht allein durch schriftlich fixierte Normen definiert. Eine sachkundige Planung im Bestand muss sich deshalb auch mit den Veränderungen im Bauwesen auseinandersetzen und für den aktuellen Anlass angepasste Lösungen entwickeln.

KORROSIONSSPRENGUNGEN
Korrosionssprengungen durch unzureichende (nicht normgerechte) Betondeckung der Stahlbewehrung in einer Betonglaskonstruktion der 1960er Jahre als Ausgangspunkt einer Sanierungsplanung zur restauratorischen Betonkonservierung

ÜBERRASCHUNGSPAKET BESTANDSGEBÄUDE
Für unterschiedliche Materialien und Bautechniken bestehen im Sanierungsfall verschiedene Anforderungen – eine mangelfreie Planung muss diese umfassend berücksichtigen

SCHIMMELBILDUNG
Schimmelbildung in Folge von Kondensationsfeuchte in einer Fensterlaibung als dem kältesten Bereich der Wandkonstruktion aus den frühen 1970er Jahren nach einem Fensteraustausch ohne Berücksichtigung der damit verbundenen Taupunktverschiebung